Behinderung der Bauführung – oder der Kunstfreiheit?
Tania Bruguera auf Kuba, Occupy Museum In New York, Das Zentrum für politische Schönheit in Berlin, Pussy Riot in Moskau – so unterschiedlich diese Fälle auch sind, so sind sie doch alle ein eindeutiger Beleg dafür, dass relevante politische Kunst, wenn sie tatsächlich politisch ist, in unserer globalisierten Welt juristischen Repressionen ausgesetzt wird. Das Spektrum des wohlklalkuiert eingesetzten Instrumentariums reicht von Verklagen und Verhören bis hin zu Verbieten und Verhaften. Der Zweck der Übungen ist offensichtlich: politisch arbeitenden Künstler*innen sollen verunsichert und eingeschüchtert werden, ihre artivistische Arbeit kriminalisiert und zensiert werden. Jetzt hat es auch Oliver Ressler in Wien erwischt, dem Documenta 14-Teilnehmer wurde unter Androhung einer Klage „zur Beendigung die Behinderung der Bauführung zur Errichtung der Stadtstraße Aspern“ schriftlich aufgefordert. Absender des Schreibens ist eine Anwaltskanzlei, die die Stadt Wien vertritt. Der Künstler bestreitet den Vorwurf und stellt fest, dass, wie es Annemarie Schlack, die Geschäftsführerin von Amnesty International, formuliert hat, „offenbar schon die reine Äußerung einer Meinung ausgereicht hat, um so einen Brief zu erhalten“. Offensichtlich geht es hier darum, eine neue Arbeit Resslers, die sich mit dem Bau der Stadtstraße kritisch auseinandersetzt, zu behindern, ja zu verhindern. Die Stadt Wien lässt so keinen Zweifel darüber, dass auch in vermeintlich „aufgeklärten“ Nationalstaaten, die sich doch ach so gerne ihrer „humanistischen Gesinnung“ rühmen, längst (neoliberale) Wirtschaftsinteressen wichtiger sind als die eigentlich verbrieften Rechte der Kunst- und Meinungsfreiheit.
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Foto: Fridays For Future