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Call Graz Kulturjahr 2020

Die Stadt Graz lädt Akteurinnen und Akteure sowie Einrichtungen aus Kunst und Wissenschaft aller Sparten zur Einreichung von Projekten zum Graz Kulturjahr 2020 ein.

Das Graz Kulturjahr 2020 umfasst den gesamten Jahreszeitraum und Stadtraum Graz.

Die Ausschreibungsfrist endet am 18. März 2019 um 12 Uhr.

Graz ist die zweitgrößte Stadt Österreichs und eine der am schnellsten wachsenden des Landes. Mit vielen anderen europäischen Städten teilt Graz die ähnlichen, virulenten Fragen eines urbanen Lebens, in dem sich spezifische lokale Gegebenheiten mit globalen Entwicklungen gegenseitig bedingen, von Migration und Diversität bis hin zu den Auswirkungen der Digitalisierung. Die Menschen sind mit vielgesichtigen, teils stark gegensätzlichen Alltagsrealitäten konfrontiert, insbesondere im Hinblick auf soziale und kulturelle Unterschiede, begrenzten und leistbaren Wohnraum, Klimawandel und Schutz vor Umweltkatastrophen, Entwicklungen in Bildung, Gesundheit, Mobilität, erneuerbarer Energieversorgung, Ernährung, digitalen Raum u.v.m.

Graz Kulturjahr 2020 bietet unter dem Motto „Kultur schafft urbane Zukunft“ die Chance zur Teilhabe am gesellschaftlichen Gestaltungsprozess und zur kritischen (Selbst-) Befragung, wie wir in Zukunft (gemeinsam) leben wollen.

Im Hinblick auf die Komplexität unserer Lebenswelt und der Dependenzen unserer Alltagsrealitäten ermutigt das Grazer Kulturjahr 2020 zur Entwicklung visionärer Ideen und Entwürfe.

Der Call richtet sich an Akteurinnen und Akteure sowie Einrichtungen aus Kunst und Wissenschaft aller Sparten. Der Reichhaltigkeit der hiesigen Kulturlandschaft entsprechend, ist die gesamte Bandbreite von Sparten, Formaten und Konstellationen der Förderwerberinnen und -werber zur Einreichung willkommen: wie beispielsweise unterschiedliche Vermittlungsformate, spekulative Ansätze, Community-Arbeit, Aktivitäten im öffentlichen oder digitalen Raum u.s.w., eingereicht von Einzelpersonen, Initiativen, aus der Freien Szene, von Institutionen oder universitären Einrichtungen.

Förderwerberinnen und -werber aus dem weiteren In- und Ausland ist eine Projekteinreichung möglich, sofern sie als Kooperationspartner/-in gemeinsam mit einem/r gleichwertigen Grazer Partner/-in auftreten.

--> Alle Details zum Call hier

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